Versicherungsschutz für Ihren Hausrat, auch im Urlaub

19.5.2022

In Kürze beginnen die Pfingstferien und für die ersten Bundesländer geht es dann bald in die Sommerferien. Viele fahren hier in den Urlaub und verbringen hier schöne Tage mit ihren Liebsten. Was ist aber, wenn während dem Urlaub in meine Ferienwohnung oder in mein Hotelzimmer eingebrochen wird? Ist mein Hausrat auch Hausrat, wenn er nicht zu Hause ist?

Wann leistet die Hausrat-Versicherung im Urlaub?

Alle Hausrat-Versicherungen bieten Versicherungsschutz bei einem Einbruch-Diebstahl. Der Einbruch-Diebstahl ist hier ganz klar definiert, z.B.:

  • Unberechtigtes Eindringen in einen Raum eines Gebäudes (z.B. mit falschen Schlüssel, Werkzeug,…)
  • Aufbrechen eines Behältnisses in einem Raum eines Gebäudes
  • Einschleichen oder Verborgen Halten

Liegt einer dieser Voraussetzungen vor, so besteht Versicherungsschutz bei einem Einbruch-Diebstahl über eine bestehende Hausrat-Versicherung und zwar auch in einer Ferienwohnung oder einem Hotelzimmer.

Was ist alles Hausrat?

Dafür sorgt der sogenannte Außenversicherungsschutz. Hier besteht weltweit Versicherungsschutz für Sachen im Eigentum des Versicherungsnehmers oder neu gekaufte Gegenstände die für den Versicherungsort bestimmt sind bzw. diesem zugeführt werden sollen. Also, alles, was ich von zu Hause mitgebracht habe und alles, was ich nach Hause mitnehmen will, ist Hausrat.Wichtig ist, dass die Gegenstände sich nur vorübergehend (in der Regel bis zu drei Monate) außerhalb vom Versicherungsort befinden.Der Versicherungsschutz ist hier auf 10 % der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt. Wenn also 120.000 Euro vereinbart sind, sind außerhalb 12.000 Euro versichert.Manch einen Urlauber trifft es sogar noch schlimmer und in der schönsten Zeit des Jahres wird man ausgeraubt.Raub ist definiert als

  • Anwendung von Gewalt
  • Androhung einer Gewalttat mit Gefahr für Leib und Leben
  • Wegnahme nach Verlust der Widerstandskraft

Welche Ausnahmen gibt es?

Auch hierfür besteht Versicherungsschutz im Rahmen einer Hausrat-Versicherung im Urlaub. Einziger Punkt, an dem die Versicherung hier leistungsfrei ist: Sachen die auf Verlangen der Täter herangeschafft werden, sind nicht mitversichert (z.B. Abheben von Geld oder Holen von Wertgegenständen). Klingt komisch, ist aber so. Kommt aber zum Glück sehr selten vor.Viele Policen bieten im Rahmen der Außenversicherung noch weitergehenden Versicherungsschutz an. Wir helfen Ihnen hier gerne und zeigen, was für Sie wichtig ist!Übrigens:Bei Reisen bis zu 60 Tagen besteht natürlich auch für den Hausrat in Ihrer Wohnung bzw. ihrem Haus auch weiterhin uneingeschränkt Versicherungsschutz. Wenn Sie länger von zu Hause weg sind, sollten Sie die Versicherung entsprechend informieren bzw. den Schutz abstimmen.Für die schönste Zeit des Jahres wünschen wir Ihnen schon jetzt auf alle Fälle eine Gute Erholung!